Birger Schade - Fachanwalt für Arbeitsrecht in Wismar

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt
Birger Schade

Rechtsanwalt Birger Schade, Jahrgang 1968, stammt gebürtig aus dem westfälischen Hamm.


Nach dem Abitur 1989 nahm er noch im selben Jahr das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld und ab 1991 an der westfälischen Wilhelmsuniversität in Münster auf. 1997 legte er sein zweites juristisches Staatsexamen erfolgreich ab und gründete bereits im selben Jahr zusammen mit Frau Rechtsanwältin Susanne König die Kanzlei König & Schade in Wismar.


Schon während seines Studiums spezialisierte sich Rechtsanwalt Birger Schade auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. 


Seit Mai 2009 ist Rechtsanwalt Schade berechtigt, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.

Im Laufe der Zeit hat Herr Rechtsanwalt Birger Schade seine Kompetenzfelder um die Bereiche des Steuerrechts, Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des privaten Baurechts erweitert.


Neben Privatpersonen vertritt Herr Rechtsanwalt Schade überwiegend mittelständische Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Daneben ist Herr Rechtsanwalt Schade auch in der Bauindustrie in Aufsichts- und Verwaltungsbeiräten tätig. Zudem fungiert Herr Rechtsanwalt Schade seit vielen Jahren an der "expert"-Konzernakademie als Dozent- und Seminarleiter im Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Dieser Tätigkeitsbereich wird abgerundet durch eine Vielzahl von Inhouse-Schulungen in Unternehmen für die genannten Wirtschaftsrechtsbereiche.


Rechtsanwalt Schade legt Wert auf eine engagierte und umfassende Interessenvertretung, welche sich stets an der aktuellen Gesetzteslage und Rechtsprechung orientiert und ausschließlich auf den wirtschaftlichen Erfolg des Mandanten fokussiert ist.

Dozententätigkeit

Herr Rechtsanwalt Birger Schade ist Seminarleiter und Dozent für Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der „expert"-Konzernakademie. Durch seine fachanwaltliche Ausrichtung als Fachanwalt für Arbeitsrecht liegt der Schwerpunkt seiner Dozententätigkeit im Bereich des Arbeitsrechts.