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Wir beraten Sie auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts. Im Handelsrecht sind wir u. a. in folgenden Themenkomplexen Ansprechpartner für Sie:
• Vertragsrecht
• Handelsgeschäfte insbesondere Handelskauf
• Handelsvertreterrecht
• Franchisevertrag
• Vertragshändlerrecht
Im Gesellschaftsrecht befassen wir uns sowohl mit dem Recht der Personengesellschaften als auch der Kapitalgesellschaften.
Wir sind in diesem Rahmen vorwiegend auf folgenden Gebieten tätig:
• Gesellschaftsgründung
• außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Gesellschaftern im Rahmen von Gesellschafterstreitigkeiten
• Beratung und Vertretung im Rahmen des Erwerbes und der Veräußerung von Geschäftsanteilen
• Vertretung in Gesellschafterversammlungen
• Prozessvertretung im Rahmen der Anfechtung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung
• Gestaltung von Geschäftsführerverträgen; Prozessvertretung von Geschäftsführern
• Aktiv – und Passivvertretung im Rahmen der Geschäftsführerhaftung
• Gründung/Liquidation einer Gesellschaft - Compliance
• Unternehmensnachfolge
• GmbH-Recht
• Geschäftsführervertrag/ Geschäftsführerhaftung
• Gründung/ Liquidation einer Gesellschaft
• Compliance
• Haftung von Gesellschaftsorganen
Unternehmensgründung
Gesellschaftswahl und Rechtsgestaltung
Beratung bei Gründung von Familiengesellschaften
Geschäftsführeranstellungsvertrag
Unternehmensstrukturierung, Änderung der Rechtsform
Unternehmenskauf bzw. -verkauf
Unternehmensnachfolge
Wettbewerbsverbote
Handelsvertreterverträge